Vor dem ersten Termin
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung eine/n Allgemeinmediziner*in oder eine/n Fachärzt*in.
Die Verordnung muss folgende Angaben enthalten:
Ärztliche Diagnose (ICD-10)
Art der Behandlung („logopädische Therapie“)
Anzahl und Dauer der Einheiten
(z. B. 10 Therapieeinheiten à 60 Minuten / T3)Ausstellungsdatum, Unterschrift und Stempel der Ärztin bzw. des Arztes
Wenn Sie bei der SVS oder KFA versichert sind, muss die Verordnung vor dem zweiten Termin chefärztlich bewilligt werden, damit eine Kostenrückerstattung möglich ist.
Verordnungen der ÖGK und der BVAEB müssen derzeit nicht bewilligt werden.
Bitte bringen Sie die Verordnung zu Ihrer ersten Therapieeinheit mit.
Kosten
Logopädische Therapie:
60 min. Therapieeinheit - 105€
45 min. Therapieeinheit - 85€
Vocal Coaching: Preis auf Anfrage
Ich arbeite als Wahllogopädin. Das bedeutet, dass die Therapiekosten direkt mit Ihnen abgerechnet werden.
Die Kosten sind jeweils im Anschluss an die Therapieeinheit zu begleichen.
Die Honorarnote können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Teilrückerstattung der Kosten zu erhalten (in der Regel ca. 50–70 %).
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten häufig bis zu 100 %.
Krankenkasse Rückerstattung 30min 60min
KFA 29,54€ 65€
SVS 68€
BVA 36,93€ 73,85€
ÖGK 29,54€ 59,10€
Terminabsagen
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Einheiten, da verspätete Zeit von Ihrer Therapiezeit abgezogen werden muss.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte so früh wie möglich, spätestens 24 Stunden vor Therapiebeginn, ab.
Andernfalls muss die Einheit in Rechnung gestellt werden, da diese Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden.